Neue Coronabestimmungen ab dem 10.01.22

Liebe Vereinsmitglieder, sehr geehrte Eltern,

der BSC Vereinsvorstand wünscht Ihnen ein frohes, glückliches und vor allem gesundes neues Jahr 2022.

Nach dem Ende der Weihnachtsferien startet am Montag, 10.01.2022, erneut der BSC Vereinsbetrieb unter Beachtung der Coronaschutzverordnung NRW und der Vorgaben der Badbetreiber. Für den Zugang zu den Hallenbädern und die Teilnahme am Training richten wir uns nach den vom Schwimmverband NRW veröffentlichten Regelungen (siehe Tabelle im Anhang).

Bitte beachten Sie, dass am 10.01.2021 alle Teilnehmenden mit bereits erfolgtem Schuleintritt einen offiziellen negativen Schnelltest nachweisen müssen, der nicht älter als 24h ist (PCR Test 48h).

Der Verein führt am Eingang die notwendigen Kontrollen durch. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise und ein Ausweisdokument vor. Die Coronaschutzverordnung unterliegt laufenden Änderungen. Bitte beachten Sie unsere BSC Homepage www.bsc68.de, auf der wir auf geänderte Regelungen hinweisen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BSC Vereinsvorstand

Letzte Änderung am Montag, 10 Januar 2022 07:23

Anhänge herunterladen
Zum Seitenanfang